Saldierungs-Verbot, Grundregel

Saldierungs-Verbot (balancing prohibition)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Grundregel, nach der in keinem Fall Schulden mit Vermögenswerten aufgerechnet werden dürfen; beide sind allemal getrennt voneinander auszuweisen

Grundregel, nach der in keinem Fall Schulden mit Vermögenswerten aufgerechnet werden dürfen; beide sind allemal getrennt voneinander auszuweisen. Ebenso dürfen Aufwendungen nicht mit Erträgen oder Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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