Saldierungs-Verbot (balancing prohibition)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Grundregel, nach der in keinem Fall Schulden mit Vermögenswerten aufgerechnet werden dürfen; beide sind allemal getrennt voneinander auszuweisen. Ebenso dürfen Aufwendungen nicht mit Erträgen oder Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden.
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