Schuldtitel, Dokument

Schuldtitel (debt instruments)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Allgemein ein Dokument, das ein Darlehn oder eine vertragliche Verpflichtung ausweist

Allgemein ein Dokument, das ein Darlehn oder eine vertragliche Verpflichtung ausweist. Schuldverschreibungen im Sinne von § 793 BGB, wie bei Warenkrediten, Bankdepositen, Wechselschulden, Obligationen, usw. üblich. Rechtlich verbindliche Schuldscheine im Sinne von § 371 BGB, die ausgestellt werden, wenn jemand Geld entleiht. Jederart durch einen Vermögenswert besichertes Wertpapier, einschliesslich der Verbriefungspapiere. Schuldverschreibung. Siehe Papiere, Titel.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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