Schuldtitel (debt instruments)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Allgemein ein Dokument, das ein Darlehn oder eine vertragliche Verpflichtung ausweist. Schuldverschreibungen im Sinne von § 793 BGB, wie bei Warenkrediten, Bankdepositen, Wechselschulden, Obligationen, usw. üblich. Rechtlich verbindliche Schuldscheine im Sinne von § 371 BGB, die ausgestellt werden, wenn jemand Geld entleiht. Jederart durch einen Vermögenswert besichertes Wertpapier, einschliesslich der Verbriefungspapiere. Schuldverschreibung. Siehe Papiere, Titel.
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