Schweigegeld, Zahlung

Schweigegeld (hush money, tut money)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Zahlung an eine einzelne Person oder einen bestimmten Personenkreis (etwa Zeitungs-Redaktion, Verbraucher-Beschützer, ausserparlamentarische Pressure-Groups wie Greenpeace), vor allem um deren Stillhalten in Bezug auf negative Aussagen (etwa über Fehler im eigenen Produkt) bzw

Zahlung an eine einzelne Person oder einen bestimmten Personenkreis (etwa Zeitungs-Redaktion, Verbraucher-Beschützer, ausserparlamentarische Pressure-Groups wie Greenpeace), vor allem um deren Stillhalten in Bezug auf negative Aussagen (etwa über Fehler im eigenen Produkt) bzw. positive Äusserungen (etwa über die guten Eigenschaften eines Konkurrenzerzeugnisses) zu bewirken oder den Empfänger der Zahlung vor Anzeigen bei Behörden abzuhalten. -Oft wird dem Zahler von Schweigegeld dieses abgenötigt, indem man nachteilige Veröffentlichungen über die Firma, das Produkt oder andere Interessensbereiche androht bzw. gar schon einleitet (Erpressung; blackmail). Siehe Branntweingeld, Kannibalismus-Effekt Schmiergeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16332690 |