Schwellenwert (trigger point)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)
Bei der Zentralbank im voraus festgelegte Höhe der bereitgestellten LiquiditÀt, bei deren Erreichen ein Margenausgleich vorgenommen wird. Höhe des haftenden Eigenkapitals eines Schuldners, ab der ein Kreditinstitut nach § 18 KWG verpflichtet ist, sich die wirtschaftlichen VerhÀltnisse des Kreditnehmers offenlegen zu lassen. Vgl. Jahresbericht der BaFin 2005, S. 109 (Anhebung des Schwellenwertes auf 10 Prozent des haftenden Eigenkapitals bzw. auf 0,75 Mio EUR).
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