Sicherheit, Hinterlegung

Sicherheit (security)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Allgemein die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren, die Verpfändung von Forderungen und beweglicher Sachen oder die Bestellung von Hypotheken zur vorläufigen Durchsetzung von Rechten (z.B

Allgemein die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren, die Verpfändung von Forderungen und beweglicher Sachen oder die Bestellung von Hypotheken zur vorläufigen Durchsetzung von Rechten (z.B. vorläufige Zwangsvollstreckung) oder zur Abwehr von Gegenrechten (z.B. des Zurückbehaltungsrechts). Nach § 234 BGB kann mit Wertpapieren Sicherheit nur in Höhe von drei Vierteln des Kurswertes geleistet werden. Im Rahmen der Beurteilung von Wertpapieren die Tatsache, dass der Veräusserungswert eines Finanzinstruments in der jeweiligen Währung im voraus genau bekannt ist. In Bezug auf Leveraged Buy-outs die Fähigkeit des Zielunternehmens, durch Erfolg am Absatzmarkt soviel an Cashflow zu erreichen, dass die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzinvestor erfüllt werden können. Siehe Sicherheiten, Sicherheitseinbehalt, Sicherungsgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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