Subventionen, Unterstützungszahlungen

Subventionen (subventions)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Unterstützungszahlungen öffentlicher Haushalte an bestimmte Branchen, Wirtschaftsgebiete oder auch an einzelne Unternehmen ohne Gegenleistung (auch Zuschüsse genannt)

Unterstützungszahlungen öffentlicher Haushalte an bestimmte Branchen, Wirtschaftsgebiete oder auch an einzelne Unternehmen ohne Gegenleistung (auch Zuschüsse genannt). Von den Zentralbanken beobachtet und beanstandet. Denn Subventionen binden beträchtliche Finanzmittel (in Deutschland im Jahr 2004 etwa 80 Mrd EUR), verzerren den Einsatz der Produktionsfaktoren (die knappen Mittel werden so kaum zum "besten Wirt" geleitet), hemmen deswegen die kostengünstigste Produktion und drücken damit auch über kurz oder lang auch auf den Geldwert. In einem Unternehmensverbund (Konzern) Zuschüsse des Mutterunternehmens an Betriebe, die (noch) nicht kostendeckend arbeiten. -Durch zeitliche Befristung oder durch einen im voraus festgelegten stufenweisen Abbau der Zahlungen mittels eines Sunset- Vorbehalts können auf der Ebene des Staates oder eines Konzern Anreize geschaffen werden, von Subventionen ehest unabhängig zu werden. Siehe Steuerfinanzierung, Strukturumbruch, Strukturwandel, Sunset-Vorbehalt Zuschuss.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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