Tag-along Rights (so auch oft im Deutschen gesagt)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Das vertraglich festgelegte Recht eines Investors auf die Veräusserung seiner Anteile, falls andere Vertragspartner (Eigentümer, Gesellschafter, Bank) ihrerseits Anteile verkaufen. Siehe Verkaufsbeschränkungen.
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