Tag-along, Rights

Tag-along Rights (so auch oft im Deutschen gesagt)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Das vertraglich festgelegte Recht eines Investors auf die Veräusserung seiner Anteile, falls andere Vertragspartner (Eigentümer, Gesellschafter, Bank) ihrerseits Anteile verkaufen

Das vertraglich festgelegte Recht eines Investors auf die Veräusserung seiner Anteile, falls andere Vertragspartner (Eigentümer, Gesellschafter, Bank) ihrerseits Anteile verkaufen. Siehe Verkaufsbeschränkungen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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