Transparenzgebot, Bezug

Transparenzgebot (transparency requirement)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

1 In Bezug auf die Geldpolitik die Darlegung der Entscheidungsgründe für die allgemeine Leitlinie sowie für bestimmte Massnahmen einer Zentralbank

1 In Bezug auf die Geldpolitik die Darlegung der Entscheidungsgründe für die allgemeine Leitlinie sowie für bestimmte Massnahmen einer Zentralbank. 2 In Bezug auf ein Unternehmen die Offenlegung der Vermögenswerte und Schulden, um Banken und Anlegern eine genaue Beurteilung der Lage der Firma zu ermöglichen. Siehe Bilanz-Skandal, Corporate Governance, Politik des offenen Mundes, Prospekt-Rechtssetzung der EU, Publizitätspflichten. Vgl. Monatsbericht der EZB vom November 2002, S. 63 ff., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2004, S. 15 f., Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 93 ff. (in Bezug auf Unternehmen), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2005, S. 77 f. (mit Übersicht der Transparenzregeln für Banken), Monatsbericht der EZB vom April 2007, S. 67 ff. (ausführliche Darlegungen der Beziehungen zwischen transparenter Geldpolitik und dem Finanzmarkt; Übersichten).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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