Deutschland, Zuge

Überbrückungsgeld (transitional allowance; inmates' reserve money)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

In Deutschland im Zuge der Arbeitsmarktpolitik Zahlung an Personen, die bis anhin arbeitslos oder in einer Arbeitsbeschaffungsmassnahme (ABM) beschäftigt waren, nunmehr in selbständige Tätigkeit ("Ich-AG") wechseln

In Deutschland im Zuge der Arbeitsmarktpolitik Zahlung an Personen, die bis anhin arbeitslos oder in einer Arbeitsbeschaffungsmassnahme (ABM) beschäftigt waren, nunmehr in selbständige Tätigkeit ("Ich-AG") wechseln. Bei Häftlingen gemäss § 51 StVollzG-NRW vier Siebtel des monatlichen Arbeitsentgelts. Diese Beträge sind für den Gefangenen bis zum Zeitpunkt seiner Entlassung gesperrt, weil das Geld der Sicherung des Lebensunterhalts des Gefangenen und seiner Familie für die ersten vier Wochen nach der Entlassung dienen soll. Siehe Eigengeld, Hausgeld, Übergangsgeld, Taschengeld. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2006, S. 70 (hier auch weitere Fachbegriffe in Zusammenhang mit finanziellen Leistungen im Arbeitsmarkt).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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