Deutschland, Gremium

Übernahmebeirat (takeover committee)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Im Deutschland Gremium mit der Aufgabe, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei ihrer Aufsicht nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zu unterstützen

Im Deutschland Gremium mit der Aufgabe, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei ihrer Aufsicht nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zu unterstützen. Dieses Gesetz regelt seit dem 1. Januar 2002 die Rahmenbedingungen bei Unternehmensübernahmen und gewährleistet ein transparentes und faires Verfahren. Der Beirat berät insbesondere bei dem Erlass von Rechtsverordnungen für die Aufsichtstätigkeit. Siehe Ausschuss-Wahn.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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