Vielfach, Vorhalt

Überregulierung (regulation in excess, regulatory overkill)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Vielfach laut werdender Vorhalt in Bezug auf die Regulierungsdichte auf (deutschen, aber auch US-amerikanischen) Finanzmärkten

Vielfach laut werdender Vorhalt in Bezug auf die Regulierungsdichte auf (deutschen, aber auch US-amerikanischen) Finanzmärkten. Sachlich betrachtet nützt das enge Netz von Reglements grundsätzlich sowohl den Finanzdienstleistungsinstituten als auch den Anlegern. Denn es mindert die Gefahr von Machenschaften aller Art und stärkt das Vertrauen in die Märkte. Freilich liegt es nicht in der Macht der Aufsichtsbehörden, unlautere Handlungen völlig auszuschliessen. -Auf der anderen Seite ist es aber auch nicht auszuschliessen, dass die zu enge Aufsicht dazu führt, neue Wettbewerber vom Markt fernzuhalten; ja dass sogar Finanzdienstleister die Aufsichtsbehörden zu Massnahmen anregen mit dem Ziel, den Marktzutritt zu erschweren (sog. Capture-Theorie: die Aufsichtsbehörde wird für die Interessen bestimmter Akteure missbraucht). Siehe Anlegerschutz, Aufsicht, Aufsichtsvermeidung, Ausschuss-Wahn, Banana Skins Survey, Beaufsichtigung, vollständige, Capture-Theorie, Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher, Moral Suasion, Regulierungswut, Straitjacking, Subsidiaritätsprinzip, Transparenzgrad. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2006, S. 41 ff. (Vorteilen und Gefahren einer zu engen Regulierung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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