Begebung, Wertpapieren

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Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Bei der Begebung von Wertpapieren das Übersteigen der Summe der gezeichneten Beträge über den vom Emittenten angebotenen Gesamtbetrag; es bewirkt meist eine beschränkte Zuteilung

Bei der Begebung von Wertpapieren das Übersteigen der Summe der gezeichneten Beträge über den vom Emittenten angebotenen Gesamtbetrag; es bewirkt meist eine beschränkte Zuteilung. -In Deutschland verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dass bei der Zuteilung von überzeichneten Neuemissionen durchsichtige Verfahren (transparent methods) angewendet werden (wie: Losverfahren, Zuteilung nach Ordergrösse, Zuteilung anhand einer bestimmten Quote, Zuteilung nach dem Eingang des Kaufangebots) und überwacht diese. Siehe Auftragsverzögerung, Majorisierung, Wertpapierzuteilungs-Information, Zeichnung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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