UmstÀnde, bewertungswichtige (valuation affecting circumstances)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
GemĂ€ss Definition in § 2 der deutschen "Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Kurs-und Marktpreismanipulation (KuMaKV)" vom 18. November 2003 alle Tatsachen und Werturteile, die geeignet sind, auf die Anlageentscheidung eines vernĂŒnftigen Anlegers mit durchschnittlicher Börsenkenntnis Einfluss zu nehmen. Dort auch nĂ€here ErlĂ€uterungen. Siehe Agiotage, Anleger, verstĂ€ndiger, BörsengerĂŒchte, EntscheidungsnĂŒtzlichkeit, Kursmanipulation, Marktpreismanipulation.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Ănderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.
de | boersenlexikon | 16333126 |
