Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, UBG

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, UBG (holding company)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Eine Firma, die ausschliesslich dem Erwerb, dem Halten, der Verwaltung und VerÀusserung von Wagniskapitalbeteiligungen (Aktien, GeschÀftsanteilen an einer GmbH, Kommanditanteile, Beteiligung als KomplementÀr oder als stiller Gesellschafter) dient

Eine Firma, die ausschliesslich dem Erwerb, dem Halten, der Verwaltung und VerĂ€usserung von Wagniskapitalbeteiligungen (Aktien, GeschĂ€ftsanteilen an einer GmbH, Kommanditanteile, Beteiligung als KomplementĂ€r oder als stiller Gesellschafter) dient. Über und durch die Holding soll nicht börsennotierten Unternehmen indirekt der Zugang zu den FinanzmĂ€rkten geöffnet werden; wĂ€hrend andererseits sich das Anlegerpublikum ĂŒber die Holding mittelbar an solchen (in der Regel kleinen und mittleren) Unternehmen beteiligen kann. Ein eigenes Gesetz ĂŒber Unternehmensbeteiligungsgesellschaften aus dem Jahr 1998 regelt in Deutschland die GeschĂ€ftstĂ€tigkeit einer Holding. Siehe Inkubator, Innovationsfonds, Risikokapital, Seed Capital.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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