Valorisationsklage (charge with devalorisation)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In alten Akten bei Gericht eingeklagter Unterschiedsbetrag zwischen dem Darlehn an den Schuldner in gutem, wertstabilem Geld und der Rückzahlung in (inzwischen) in seiner Kaufkraft vermindertem Geld. Entsprechende, reichlich auf unsere Zeit gekommene Dokumente sind für die Wirtschaftsgeschichte und besonders für die Geldgeschichte von unschätzbarem Wert. Siehe Inflation.
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