Vereinbarungen über den Informationsaustausch (Memoranda of Understanding)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Absichtserklärungen zwischen Aufsichtsbehörden, die eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen der Amtshilfe ermöglichen. Die Aufsichtsbehörden verpflichten sich, Mitteilungsbitten bei Untersuchungen in Insiderfällen, bei Marktmanipulation oder bei anderen Verstössen im Rahmen ihrer nationalen Gesetze nachzukommen. Siehe Multilateral Memorandum of Understanding, Nominee, Umstände, bewertungswichtige. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 36, Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 59 f. (mit länder-und sektorbezogenen Aufgliederung der bilateralen Vereinbarungen).
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