Vergleichbarkeit (comparability)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Grundsatz im Rechnungswesen und im Aufsichtsrecht, wonach die gleichen Sachverhalte von allen Unternehmen gleichermassen behandelt werden mĂŒssen, um VorgĂ€nge bei verschiedenen Unternehmen gegenĂŒberzustellen und beurteilen zu können. Siehe Mark-to-Model-Ansatz.
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