Verlustteilungsprinzip (shared pain approach)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Im Falle der Insolvenz eines Grossschuldners arbeiten die davon (mit notleidenden Krediten) betroffenen Banken zusammen und einigen sich auf ein Verfahren, wie allfĂ€llige Verluste aufgeteilt werden. In Grossbritannien unter der FederfĂŒhrung der Bank von England fĂŒr solche VorfĂ€lle vereinbart. Siehe Intercreditor Agreement, Krisenlasten-Verteilungsprogramm, Londoner Verfahren, Prager Verlautbarung, Umschuldungsklauseln.
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