Versicherungswert (insured value)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Höchstsumme, bis zu der ein Versicherer einzustehen hat. -Die Versicherungssumme darf den Wert der versicherten Sachen nicht übersteigen. Ist die Versicherungssumme erheblich höher als der tatsächliche Versicherungswert (Überversicherung), so können beide Vertragspartner die Herabsetzung der Versicherungssumme und damit verbunden der Versicherungsprämie verlangen. Ist die Überversicherung vom Versicherungsnehmer in der Absicht geschlossen worden, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, so ist der Versicherungsvertrag nichtig.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16333277 |
