Verständlichkeit (understandability)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Allgemein die Eigenschaft von Kundmachungen jeder Art und jeder Form (Sprache; Schrift: hier vor allem Tabelle, Kurve, Abrechnung, Geschäfts-Bericht, Bilanz), vom bezielten Empfänger inhaltlich richtig und schnell aufgenommen zu werden. Im besonderen soll sich nach IFRS ein fachkundiger Dritter auf Grundlage der Bilanz innert angemessener Zeit ein Bild über das Unternehmen verschaffen können. Der Grundsatz bezieht sich hauptsächlich auf die Darstellungsart der Informationen und nicht auf ihre Auswahl. Damit ist ein enger Bezug zum deutschen handelsrechtlichen Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gegeben. -Seitens der Gesetzgeber, der Aufsichtsbehörden und der Berufsverbände wurde in jüngster Zeit sehr viel getan, um verschleierte Angaben auf dem Finanzmarkt einzudämmen. Sie wuchern freilich nach wie vor im Underground Banking. Siehe Address Spoofing, Ad-hoc-Mitteilung, Angaben, verschleierte, Aussagen, zukunftsbezogene, Börsensprache, Darstellung, glaubwürdige, Domizil-Verschleierung, Entscheidungsnützlichkeit, Finanzgeier, Informations-Überladung, International Financial Reporting Standards, Klartext, Sarbanes-Oxley-Act, Stetigkeit, Verlust- Tarnung, Vorhersagen, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit, Zweckdienlichkeit.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16333282 |
