Veruntreuung (misappropriation)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Wenn nicht anders definiert, die Unterschlagung von Geld, über das eine Person aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses eine Verfügungsmacht hat. Alle Fälle der Veruntreuung bei Versicherungen müssen in Deutschland seit 1994 der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Im Jahr 2005 wurden Veruntreuungen von 20,6 Mio Euro berichtet, an denen 458 Personen beteiligt waren. Vgl. Statistik 2005 der BaFin (Erstversicherungsunternehmen), S. 17.
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