Verwahrstelle (Depositary)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Im Sinne von § 1 DepotG Einrichtung mit der Hauptfunktion, Wertpapiere entweder effektiv zu verwahren oder elektronisch aufzuzeichnen und über das Eigentum an den Wertpapieren Buch zu führen (Verwahrungsbuch nach § 14 DepotG). Siehe Dematerialisierung, Depot, Depotgesetz, Depotunterschlagung, Wertpapier- Nebendienstleistungen, Zentralverwahrer, Zwischenverwahrung.
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