Vor-Ort-Prüfung, SRP

Vor-Ort-Prüfung (supervisory review process, SRP)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Die Kontrolle der Geschäfte eines Instituts durch die Aufsichtsbehörde mit dem Ziel, die Einhaltung der vorgeschriebenen Bestimmungen über das Risikom-Management zu überwachen; nach Basel-II verpflichtend

Die Kontrolle der Geschäfte eines Instituts durch die Aufsichtsbehörde mit dem Ziel, die Einhaltung der vorgeschriebenen Bestimmungen über das Risikom-Management zu überwachen; nach Basel-II verpflichtend. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in bestimmten Verdachtsfällen zu einer Vor-Ort-Prüfung befugt und nimmt diese Berechtigung auch selbst oder durch von ihr beauftragte Wirtschaftsprüfer wahr. Siehe Zwölf-Felder- Risikomatrix. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 67, S. 74 f. (Ergebnisse der Risikoklassifizierung), S. 113 (die BaFin kann festlegen, welche Prüfungsgegenstände bei der Jahresabschlussprüfung besonders zu berücksichtigen sind) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2007, S. 57 ff. (Darlegung der Verfahren zur bankinternen Risiko-Steuerung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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