Vorsichtsprinzip, Für

Vorsichtsprinzip (caution principle; principle of conservatism)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Für die Rechnungslegung nach HGB grundlegender Richtsatz, in § 252 HGB ausgedrückt

Für die Rechnungslegung nach HGB grundlegender Richtsatz, in § 252 HGB ausgedrückt. Dieser verlangt im besonderen auch, dass alle Risiken zu berücksichtigen sind. Gewinne dürfen dann nur angerechnet werden, wenn die Gutschrift durch eine entsprechende Zahlung erfolgt ist. Nach GAAP schwächer ausgedrückt: bei zwei als gleich wahrscheinlich erwarteten Geldzuflüssen soll der ungünstigere gewählt werden. Siehe Bewertung, Carrying Amount, Fair Value, Marktwert, Option, Verkehrswert, Wertminderungsaufwand.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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