Vorstandsbezüge (chief executive officer's [CEOs] compensation)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Die Forderung an die Aufsichtsbehörden, Bezüge der Bankvorstände auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen, wurde bis anhin von diesen abgelehnt, weil dafür die durch Gesetz vorgeschriebenen Kontrollorgane einer Bank (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat) zuständig sind, und diese die Verantwortung hierfür tragen. Siehe Aktien-Optionen, Hands-on-Prinzip, Hurdle-Rate.
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