Wägegeld auch Wiegegeld (weighing charges; weighage)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In alter Zeit eine Abgabe für die Gewichtsbestimmung von Metallbarren durch einen Beamten, der den abgewogenen Barren mit einem behördlichen Stempel versah und diesen damit zu einem von jedermann angenommenen Zwischentauschmittel (zu Geld) erhob. Auf Warenmärkten an den Marktordner zu entrichtende Umlage für die Kontrolle des vom Anbieter angegebenen Gewichts Abgabe zur amtlichen Feststellung des Ladegewichts eines Schiffes und regelmässig in das Lastgeld eingerechnet. Schiffe durften in der Regel nicht ohne Massbrief (certificate of ship's tonnage) auslaufen. Siehe Hebegeld, Marktgeld.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16333345 |
