Warrant, Deutschen

Warrant (so auch oft im Deutschen gesagt; sonst Optionsschein)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Im Zusammenhang mit der Warenbörse ein Lagerpfandschein im Sinne einer Warenbescheinigung

Im Zusammenhang mit der Warenbörse ein Lagerpfandschein im Sinne einer Warenbescheinigung. Auf dem Finanzmarkt Urkunde im Gewinnanteilschein-Bogen einer Optionsanleihe, welche innert einer festgelegten Frist das Recht zum Bezug von Aktien zu einem bestimmten Kurs gibt. -Die Urkunde (der Schein) kann entsprechend den Emissionsbestimmungen ab einem bestimmten Zeitpunkt vom Gewinnanteilschein-Bogen abgetrennt und selbständig gehandelt werden. Wird er innert der festgesetzten Frist nicht für den Kauf der Aktien benutzt, dann verfällt er. -Warrants können jedoch auch mit dem dazugehörigen Wertpapier so eng verbunden sein, dass keines der beiden Papiere ohne das andere handelbar ist. Die meisten aber sind einzeln verkäuflich und haben dann auch eigene Kurse. Der Abstand zwischen Warrant-Kurs und Kurs der bezüglichen Aktie kann nicht grösser sein als die Kosten, die bei Ausübung der Warrant-Rechte anfallen. Sonst nämlich würden Arbitrage- Operationen durch den Kauf des Warrants, dem Ausnützen der Option zum Kauf der Aktie und durch den Verkauf der Aktie zum höheren Kurs einsetzen. Siehe Optionsanleihe, Vertretbarkeit, Zeitwert.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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