Werksparkasse, Betrieb

Werksparkasse (employees savings bank)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Der Betrieb des Depositengeschäftes, wenn der Kreis der Einleger überwiegend aus Bediensteten eines Unternehmens besteht und nicht sonstige Bankgeschäfte betrieben werden, welche den Umfang dieses Einlagegeschäftes übersteigen

Der Betrieb des Depositengeschäftes, wenn der Kreis der Einleger überwiegend aus Bediensteten eines Unternehmens besteht und nicht sonstige Bankgeschäfte betrieben werden, welche den Umfang dieses Einlagegeschäftes übersteigen. In Deutschland sind solche Institute gesetzlich verboten. Siehe Carry Trades.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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