Wertpapierbörse (securities exchange)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In Deutschland Börsen, an denen Wertpapiere, Derivate, Devisen und Edelmetalle gehandelt werden. § 1, Abs. 2 BörsG definiert (logisch mangelhaft [Diallele!] und sprachlich schlecht!): "Wertpapierbörsen im Sinne dieses Gesetzes sind Börsen, an denen Wertpapiere und sich hierauf beziehende Derivate im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes gehandelt werden. An Wertpapierbörsen können auch andere Finanzinstrumente im Sinne des § 2 Abs. 2b des Wertpapierhandelsgesetzes und Edelmetalle gehandelt werden." Siehe Börse, Börsenliquidität, Makler, Sentiment, Warenbörse, Wertpapiermarkt, Yellow Book.
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