Wohlverhaltensregeln, Gesetzgeber

Wohlverhaltensregeln (good conduct rules)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Vom Gesetzgeber oder den Aufsichtsbehörden erlassene oder von Fachverbänden erarbeitete Grundsätze hinsichtlich des ordentlichen Geschäftsgebarens im Finanzsektor

Vom Gesetzgeber oder den Aufsichtsbehörden erlassene oder von Fachverbänden erarbeitete Grundsätze hinsichtlich des ordentlichen Geschäftsgebarens im Finanzsektor. Siehe Compliance, Kundenberatung, Mitarbeiterleitsätze. Vgl. für Deutschland Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 89, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 107 ff., Jahresbericht 2005 der BaFin, S, 146 (in Bezug auf Kapitalanlagegesellschaften) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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