Zahlungsadresse (address for payment)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Die Anschrift bzw. das Konto, wohin eine vertragliche vereinbarte Zahlung zu leisten ist. Siehe Fakultativklausel, Zahlbarstellung.
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