Zentralbank, Währungsgebiet

Zentralbank (central bank)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

In einem Währungsgebiet gesetzlich errichtete Institution

In einem Währungsgebiet gesetzlich errichtete Institution . mit dem alleinigen Recht zur Ausgabe von Banknoten (Zahlungsmittelversorgung; in der Regel entfallen um die 60 Prozent der Gesamtkosten einer Zentralbank auf dieses Geschäftsfeld), . die gleichzeitig auch Träger der Geldpolitik des entsprechenden Gebietes ist (Zahlungsmittelregulierung; diese Aufgaben verursachen bei der EZB etwa 10 Prozent der Kosten) und die in der Regel auch wissenschaftliche Beratung für Öffentlichkeit allgemein und für die Träger der Wirtschaftspolitik im besonderen leistet; hier hat die Zentralbank den Banken und ihren Verbänden die geschäftspolitische Objektivität voraus, den Ministerien die politische Neutralität und den wissenschaftlichen Instituten die Marktnähe. -Die Zentralbank steht somit im Mittelpunkt (im Zentrum) des monetären Ablaufgeschehens in einer modernen Tauschwirtschaft. Sie ist folglich ihr weitest reichendes Funktionsglied; denn die Ordnung des gesellschaftlichen (nicht nur des wirtschaftlichen!) Lebens gesamthaft beruht auf der Bewahrung der Masstabeigenschaft des Geldes und auf dem Funktionieren des Zahlungssystems. Siehe Aktivismus, zentralbankpolitischer, Banking-Theorie, Geld, privates, Geldeigentumsrecht, Geldheimat, Geldpolitik, Geldpolitik, vorausschauende, Geldvertrauen, Inflation, Institution, Nominalwertprinzip, Signalwirkung, Währungsbank, Zahlungssystem, Zentralbankgeld, Zinsglättung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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