Zinsabschlagsteuer, ZAST (withholding tax)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In Deutschland seit Jahresbeginn 1993 vom Bund erhobene Quellensteuer von derzeit 30 Prozent auf inländische Zinseinkünfte. Sie wird von den Banken einbehalten (an der Quelle der Entstehung; daher auch Quellensteuer genannt) und unmittelbar an das Finanzamt abgeführt. Sie gilt als Steuer- Vorauszahlung und wird auf die Einkommenssteuerschuld des Steuerpflichtigen angerechnet. Ein Freibetrag wird angerechnet. -In der Schweiz auch Verrechnungssteuer genannt (weil sie dort mit geschuldeten kantonalen Steuern verrechnet werden kann). Diese Steuer bewirkt vornehmlich, dass sich private Anleger aus Europa den Offshore- Finanzplätzen und Formen des Underground-Banking zuwenden. Siehe Wertpapiere, unkotierte.
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