Zinsänderungsvorbehalt, Sparplänen

Zinsänderungsvorbehalt (variable interest clause)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Vor allem bei langfristigen Sparplänen seitens einer Bank eingefügte Nebenbestimmung, wonach der vereinbarte Zinssatz für die geleisteten Einlagen verringert werden kann

Vor allem bei langfristigen Sparplänen seitens einer Bank eingefügte Nebenbestimmung, wonach der vereinbarte Zinssatz für die geleisteten Einlagen verringert werden kann. Siehe zur Erlaubtheit solcher Klauseln Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 74.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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