Zinskapitalisierungs-Klausel, Vereinbarung

Zinskapitalisierungs-Klausel (roll-up clause)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Vereinbarung, derzufolge fÀllige Zinsen an den Darlehnsgeber nicht ausbezahlt, sondern dem eingesetzten Kapital zugeschlagen werden

Vereinbarung, derzufolge fÀllige Zinsen an den Darlehnsgeber nicht ausbezahlt, sondern dem eingesetzten Kapital zugeschlagen werden. Siehe Roll-up.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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