Zinssplitting (interest splitting)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In der Lebensversicherung angewandtes, von den Aufsichtsbehörden gerügtes Verfahren, bei dem Verträge mit niedrigerem Rechnungszins eine gesamthaft höhere Totalverzinsung erhalten als Verträge mit hohem Rechnungszins. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 77.
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