Zinsterminkontrakt (interest rate future)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Allgemein ein Terminkontrakt für lang-oder kurzfristige Finanztitel (wie Pfandbriefe, Staatsanleihen). Vertragliche Vereinbarung, die darauf ausgerichtet ist, ein dem Kontrakt in bezug auf Laufzeit und Verzinsung entsprechendes gleichartiges Zinsinstrument zu einem im voraus ausgehandelten Kurs an einem späteren, standardisierten Fälligkeitstag zu übernehmen bzw. zu liefern. Nicht standardisierter Vertrag, bei dem der Käufer (Verkäufer) eines Papiers die Differenz zwischen dem nach Ablauf der Vorperiode geltenden Marktzins und dem Kontraktzins auf einen nur der Berechnung dienenden Kapitalbetrag erhält (leistet). Siehe Absicherung, Carry Trader, Kredittermingeschäft, Zinsoption, Zinstauschgeschäft.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16333630 |
