Zinsung (interest yield; interest payment)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Der (Brutto)Ertrag aus einer Investition; die Abgeltung für Leihkapital und damit ein anderer, auch heute manchmal noch gebrauchter Ausdruck für Verzinsung. Zahlung des vertraglich vereinbarten Betrags für die Nutzung von Leihkapital zum jeweiligen Zinstermin. In alten Dokumenten auch von Hörigen zu entrichtende Naturalabgabe an die Herrschaft, früher üblicherweise zweimal jährlich an Georgi (24. April) und Michaeli (29. September) fällig. Siehe Abgabe, Frongeld.
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