Zuverlässigkeit, Grundsatz

Zuverlässigkeit (realiability)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Grundsatz der Kommunikation eines Unternehmens mit der Öffentlichkeit und bei der Rechnungslegung im besonderen

Grundsatz der Kommunikation eines Unternehmens mit der Öffentlichkeit und bei der Rechnungslegung im besonderen. Eine Angabe ist zuverlässig (vertrauenswürdig), wenn sie nachprüfbar (verifable) sowie frei von Gutdünken (Belieben) und wesentlichen Fehlern (faithful representation) ist. Die Informationen sollen unabhängig von allfälligen Zielen des Unternehmens (neutral) gegeben werden. Siehe Darstellung, glaubwürdige, Entscheidungsnützlichkeit, Informations-Überladung, Klartext, Stetigkeit, Verständlichkeit, Wesentlichkeit, Zweckdienlichkeit.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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