Zwangsumtausch, Betreten

Zwangsumtausch (compulsory exchange)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Beim Betreten eines Landes bzw

Beim Betreten eines Landes bzw. eines Währungsraums muss ein vorgeschriebener Betrag des eigenen (weltweit geachteten, kaufkräftigen und in jede Währung frei konvertierbaren) Geldes in (nicht-konvertierbare, praktisch wertlose) Zahlungsmittel des Gastlandes eingetauscht werden. So hatten Besucher der Ostblock-Staaten je Aufenthaltstag und Person zwangsweise in der Regel DM 25 umzutauschen, selbst wenn sie das Geld gar nicht benötigten. Auf diese Weise kamen die Staaten praktisch ohne Gegenleistung zu Deviseneinnahmen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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