Zweckbindungsklausel (appropriation clause)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Die Bindung einer (in der Regel staatlichen) Einnahme an ganz bestimmte Ausgaben. An einen (öffentlichen) Zuschuss (etwa: Schaffung von Arbeitsplätzen innert einer Region) geknüpfte Bedingungen. Siehe Appropriationsklausel.
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