Zweckbindungsklausel, Bindung

Zweckbindungsklausel (appropriation clause)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Die Bindung einer (in der Regel staatlichen) Einnahme an ganz bestimmte Ausgaben

Die Bindung einer (in der Regel staatlichen) Einnahme an ganz bestimmte Ausgaben. An einen (öffentlichen) Zuschuss (etwa: Schaffung von Arbeitsplätzen innert einer Region) geknüpfte Bedingungen. Siehe Appropriationsklausel.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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