Zweigstelle, Aufsichtsrechtlich

Zweigstelle (branch)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Aufsichtsrechtlich definiert als eine Betriebseinheit, die einen rechtlich unselbstÀndigen Teil eines Kreditinstituts bildet und unmittelbar sÀmtliche GeschÀfte oder einen Teil der GeschÀfte betreibt, die mit der TÀtigkeit eines Kreditinstituts verbunden sind.

Aufsichtsrechtlich definiert als eine Betriebseinheit, die einen rechtlich unselbstÀndigen Teil eines Kreditinstituts bildet und unmittelbar sÀmtliche GeschÀfte oder einen Teil der GeschÀfte betreibt, die mit der TÀtigkeit eines Kreditinstituts verbunden sind.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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