Zwischenfinanzierung, Gewährung

Zwischenfinanzierung (bridgeover finance)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Die Gewährung eines Darlehns durch eine Bank bis zur Auszahlung des beantragten langfristigen Kredits oder bis zur Einwerbung von Eigenkapital (etwa durch Emission von Aktien oder Aufnahme von Gesellschaftern) bzw

Die Gewährung eines Darlehns durch eine Bank bis zur Auszahlung des beantragten langfristigen Kredits oder bis zur Einwerbung von Eigenkapital (etwa durch Emission von Aktien oder Aufnahme von Gesellschaftern) bzw. einer sicher zu erwartenden Zahlung (wie etwa durch eine Versicherung oder durch eine staatlich verbürgtes Exportgeschäft). Siehe Exportkredit-Garantie.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16333678 |