Cockpittüren, Nachtrag

Cockpittüren, Nachtrag

Veröffentlicht: 27.03.2015 um 13:22 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Also wenn das so ist mit der Krankschreibung, dann verstehe ich nicht, das man in einem so sensiblen Bereich wie Flugsicherheit, nicht den Arbeitgeber informiert, ärztliche Schweigepflicht dürfte in so einem Fall nur eingeschränkt gelten ! Es würde vollkommen ausreichen, der Dienststelle den Hinweis zu übermitteln, Arbeitnehmer ist krank geschrieben. Es geht immerhin um das Leben Unschuldiger!!  

Also wenn das so ist mit der Krankschreibung, dann verstehe ich nicht, das man in einem so sensiblen Bereich wie Flugsicherheit, nicht den Arbeitgeber informiert, ärztliche Schweigepflicht dürfte in so einem Fall nur eingeschränkt gelten !

Es würde vollkommen ausreichen, der Dienststelle den Hinweis zu übermitteln, Arbeitnehmer ist krank geschrieben.

Es geht immerhin um das Leben Unschuldiger!!

 

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