Wo dürfen diese Maschinen noch fliegen?
Veröffentlicht am: 07.01.2014 um 14:10 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWSDem Wissensstand nach muss es lauten: "...Maschinen für die signifikante Verstärkung der Infrarot- und UV-Strahlung durch Bildung von reflektierenden Kondensstreifen und Wolken" (siehe auch "Melanom.de - Achtung Wolken"). Jeder der dies für seine Kinder, deren Zellstruktur besonders empfindlich ist, ohne Widerspruch zulässt, würde sich wegen Verletzung der gesetzlichen Obsorgepflicht strafbar machen.
Welch Geistes sind jene Leute in den Medien, die diesen Rekord auch noch freudestrahlend verkünden.
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