Bosch, Staubsauger

EU Regelungen im privaten Konsumbereich

Veröffentlicht: 04.09.2014 um 15:00 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

  Die EU Regelungen im Hinblick auf energieeffizientere Haushaltsprodukte ist jetzt schon im vollen Gange. Erst wurden bei den Kaffeemaschinen die Wärmehaltungsfunktionen verboten (vgl. http://www.focus.de/immobilien/wohnen/wohnen-debatte-um-stromfresser-eu-nimmt-kaffeemaschinen-ins-visier_id_3771084.html ) und dann wurden gleich zwei Regelungen für die Staubsaugermodelle eingeführt. Alle Modelle, die derzeit eine Wattleistung von über 1600 Watt aufweisen, werden vom Handel genommen. 2017 sollen sie maximal 900 Watt aufbringen. Ist das realistisch? Immerhin übersteigen die aktuellen Bodenstaubsauger (vgl. mal die Großmarke Bosch ) die für 2017 geplanten Werte bei Weitem. Dort werden nicht einmal mehr die Wattzahlen angegeben.

 

Die EU Regelungen im Hinblick auf energieeffizientere Haushaltsprodukte ist jetzt schon im vollen Gange. Erst wurden bei den Kaffeemaschinen die Wärmehaltungsfunktionen verboten (vgl. http://www.focus.de/immobilien/wohnen/wohnen-debatte-um-stromfresser-eu-nimmt-kaffeemaschinen-ins-visier_id_3771084.html ) und dann wurden gleich zwei Regelungen für die Staubsaugermodelle eingeführt. Alle Modelle, die derzeit eine Wattleistung von über 1600 Watt aufweisen, werden vom Handel genommen. 2017 sollen sie maximal 900 Watt aufbringen. Ist das realistisch? Immerhin übersteigen die aktuellen Bodenstaubsauger (vgl. mal die Großmarke Bosch ) die für 2017 geplanten Werte bei Weitem. Dort werden nicht einmal mehr die Wattzahlen angegeben.

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