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Veröffentlicht am: 21.01.2014 um 13:07 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS"Die geplanten Ausnahmen beim Mindestlohn für Studenten und Rent(n)ern könnten gegen die Verfassung verstoßen."
Hallo, Verfassung. Wenn, dann werden Ausnahmen zur Norm gemacht. In der Regel solltes es sicherlich anders sein. Der Gesetzgeber aber kann zu den Regelbestimmungen auch deren Ausnahme zu Geltung verhelfen. Das "Regel-Ausnahme-Verhältnis" so zu sagen.
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