Deutschland, Umwelt

Umwelt-Mafia im Visier – Polizei soll verdeckt ermitteln

29.04.2026 - 04:30:05 | dpa.de

Abfallschmuggel, Chemikalien im Fluss oder schwere Luftverschmutzung: Delikte gegen die Umwelt können schwerwiegende Folgen haben fĂŒr Mensch und Natur. Und sollen nun schĂ€rfer verfolgt werden.

  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Banden, die UmweltkriminalitĂ€t zum GeschĂ€ftsmodell gemacht haben, hĂ€rter bestrafen. (Archivbild) - Foto: Markus Lenhardt/dpa
    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Banden, die UmweltkriminalitÀt zum GeschÀftsmodell gemacht haben, hÀrter bestrafen. (Archivbild) - Foto: Markus Lenhardt/dpa
  • Mit der Reform soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. (Symbolbild) - Foto: Christian Charisius/dpa
    Mit der Reform soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. (Symbolbild) - Foto: Christian Charisius/dpa
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Banden, die UmweltkriminalitÀt zum GeschÀftsmodell gemacht haben, hÀrter bestrafen. (Archivbild) - Foto: Markus Lenhardt/dpa Mit der Reform soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. (Symbolbild) - Foto: Christian Charisius/dpa

Wer der Umwelt erheblichen Schaden zufĂŒgt, soll dafĂŒr kĂŒnftig hĂ€rter bestraft werden. Das sieht ein Entwurf vor, den das Bundeskabinett heute beschließen will. Das Vorhaben, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, sieht fĂŒr FĂ€lle, in denen vorsĂ€tzlich katastrophale Folgen herbeigefĂŒhrt werden - etwa eine Ölpest, eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Zugleich sollen die HöchstbetrĂ€ge fĂŒr Geldbußen gegen Unternehmen steigen.

«KlÀrschlamm im Wald, Chemikalien im Fluss, Altöl im Boden - Umweltstraftaten hinterlassen Zerstörung und bedrohen Mensch und Natur», sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Deshalb sei es wichtig, den Rechtsstaat zu stÀrken im Kampf gegen UmweltkriminalitÀt.

Organisierte KriminalitÀt im Blick

FĂŒr TĂ€ter, die als Teil einer Bande gewerbsmĂ€ĂŸig bestimmte radioaktive Stoffe oder andere besonders gefĂ€hrliche AbfĂ€lle unerlaubt entsorgen, soll den PlĂ€nen zufolge kĂŒnftig ein erhöhter Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gelten. Als Konsequenz aus dem Dieselskandal soll zudem der Straftatbestand der Luftverunreinigung angeschĂ€rft werden. Neben Wasser, Luft, Tieren, Pflanzen und der menschlichen Gesundheit soll in Zukunft auch die GefĂ€hrdung oder SchĂ€digung eines Ökosystems sanktioniert werden. 

Delikte gegen die Umwelt - also etwa die unerlaubte Einleitung von Chemikalien in FlĂŒsse oder die illegale Verschmutzung der Luft mit Schadstoffen - sind generell nicht so leicht zu verfolgen, sagen Experten. «Da mĂŒssen Umweltbehörden, Staatsanwaltschaft und Polizei eng zusammenarbeiten», sagt Umweltrechtsexperte Stephan Sina von der Denkfabrik Ecologic Institut. «Und jemand muss die relevanten Werte ĂŒberhaupt erst einmal kontrollieren.» 

Strafbarkeit auch ohne Umweltkatastrophe

Mit der Reform sollen mehr Taten geahndet werden können, die Schwelle fĂŒr Strafbarkeit soll sinken. «Strafbar ist bereits, wer unmittelbar zur Begehung der Umweltstraftat ansetzt», erklĂ€rt der auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Anwalt Felix Rettenmaier. Und: «Bereits der unsachgemĂ€ĂŸe Umgang mit gefĂ€hrlichen Stoffen und GĂŒtern kann strafbar sein. Zu einer tatsĂ€chlichen BeeintrĂ€chtigung der Umwelt muss es in diesem Fall nicht mehr kommen.»

Unternehmer und Top-Manager mĂŒssen aufpassen

FĂŒr Vorstandsmitglieder von Unternehmen steigt das persönliche Risiko, falls diese ihren Kontrollpflichten nicht nachkommen, betont Rettenmaier. «Wird durch die Umweltstraftat zudem ein irreversibler Umweltschaden hervorgerufen, drohen auch VorstĂ€nden mehrjĂ€hrige Haftstrafen.» 

Im Entwurf heißt es, wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten «ein Ökosystem von betrĂ€chtlicher GrĂ¶ĂŸe oder betrĂ€chtlichem ökologischen Wert oder einen Lebensraum innerhalb eines geschĂŒtzten Gebiets» zerstöre oder so stark schĂ€dige, dass dies nicht oder erst nach Jahren beseitigt werden könne, werde mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Der gleiche Strafrahmen soll gelten, wenn ein GewĂ€sser, der Boden oder die Luft erheblich geschĂ€digt wird.

Die Reform fĂŒhrt auch einen neuen qualifizierten Tatbestand ins deutsche Recht ein: die vorsĂ€tzlich begangene Umweltstraftat mit katastrophalen Folgen, vergleichbar mit einem Ökozid. Ein Beispiel fĂŒr eine derart schwerwiegende Folge könnte sein, dass ein ganzer Fluss kippte. «Dieser Tatbestand enthĂ€lt mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, die von den Gerichten ausgelegt werden mĂŒssen», sagt Sina.

Spielfeld fĂŒr das organisierte Verbrechen

Straftaten gegen die Umwelt könnten fĂŒr StraftĂ€ter genauso profitabel sein wie Drogenschmuggel, schreibt Europol. Allerdings seien Strafen niedriger und Vergehen schwieriger aufzudecken. «Diese Faktoren machen es hochattraktiv fĂŒr Gruppierungen des organisierten Verbrechens.»

Illegaler MĂŒllschmuggel und Handel mit geschĂŒtzten Tier- und Pflanzenarten ist den Angaben zufolge inzwischen fĂŒr viele Gruppen Routine. Es gebe Hinweise, dass Erlöse auch zur Terrorfinanzierung genutzt wĂŒrden. «Im Fall des organisierten Umweltverbrechens ist es fĂŒr traditionelle Mafia-artige Banden nicht unĂŒblich, die gleichen Verfahrensweisen und Routen zu nutzen, die sie fĂŒr ihre anderen AktivitĂ€ten nutzen», schreibt Europol. 

Um der Umwelt-Mafia auf die Schliche zu kommen, soll die Polizei kĂŒnftig verschlĂŒsselte Kommunikation ĂŒberwachen dĂŒrfen. BeschrĂ€nkt ist das auf schwere Straftaten, die von Gruppen begangenen werden, die damit Geld verdienen wollen, zum Beispiel, indem sie illegal AbfĂ€lle in der Natur entsorgen.

Wie viele Taten gibt es in Deutschland?

Wie groß das Problem UmweltkriminalitĂ€t in Deutschland ist, beschreibt eine Publikation des Umweltbundesamts vom Jahresanfang, zu deren Autoren Sina gehört. Die Verfasser werteten verschiedene Statistiken aus. Die Zahl der bekanntgewordenen FĂ€lle ist demnach zwischen 2013 und 2024 um neun Prozent gesunken, von 19.652 auf 17.933 FĂ€lle.

Eine gute Nachricht ist das aber nicht unbedingt. Denn unklar ist, ob die gesunkene Zahl der erfassten Taten einen tatsĂ€chlichen RĂŒckgang abbildet. «In der Literatur wird tendenziell davon ausgegangen, dass die verringerten KapazitĂ€ten fĂŒr Strafverfolgung und Vollzug des Umweltrechts in den zustĂ€ndigen Behörden eine wesentliche Ursache sind», heißt es in der Publikation nĂŒchtern. 

Wie weitreichend die geplante Reform in der Praxis sein wird, hĂ€ngt nach EinschĂ€tzung Sinas entscheidend davon ab, ob es genĂŒgend qualifiziertes Personal zur Verfolgung der Taten geben wird.

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