AfD meldete Datenleck erst am 20. Oktober an Aufsicht
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 11:50 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSAfD und Berliner Datenschutzaufsicht
- Die Berliner Datenschutzbeauftragte erhielt die Meldung am 20. Oktober um 18:59 Uhr.
- Die AfD hatte den Angriff nach eigenen Angaben bereits kurz nach dem Vorfall im September gekannt.
- Im Internet wurden rund 421.000 E-Mails und Zehntausende weitere Dateien veröffentlicht.
AfD meldet Datenschutzvorfall erst am Dienstagabend
Die AfD hat die zustĂ€ndige Berliner Datenschutzbeauftragte nach dem Hack ihrer Mail-PostfĂ€cher erst am Dienstag, dem 20. Oktober, um 18:59 Uhr informiert. Das teilte die fĂŒr Bundesparteien zustĂ€ndige Behörde dem Redaktionsnetzwerk Deutschland mit.
Nach Angaben der Partei war der Angriff bereits kurz nach dem Vorfall im September bekannt; am Montag wurden rund 421.000 E-Mails und Zehntausende weitere Dateien im Internet veröffentlicht.
Parteimitteilung widerspricht Behördenzeitpunkt
Die AfD hatte am Dienstagnachmittag erklÀrt, die Besitzer der betroffenen PostfÀcher und die Datenschutzbeauftragte umgehend informiert zu haben. Diese Pressemitteilung wurde laut dem Bericht um 16:51 Uhr verschickt und damit mehr als zwei Stunden vor dem Eingang der Meldung bei der Berliner Aufsicht.
Auf Nachfrage wollte die Partei den Widerspruch nicht kommentieren. Ein Parteisprecher verwies auf Detailfragen, zu denen sich die AfD nicht Ă€uĂern wolle und könne.
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Datenschutzrechtliche Meldefrist
Ein Sprecher der Berliner Landesdatenschutzbeauftragten erklĂ€rte, Verantwortliche mĂŒssten eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten grundsĂ€tzlich innerhalb von 72 Stunden der zustĂ€ndigen Aufsichtsbehörde melden. Unter UmstĂ€nden mĂŒssten auĂerdem die betroffenen Personen ĂŒber den Vorfall informiert werden.
Damit richtet sich der Blick nun auf den Zeitpunkt, zu dem die AfD den Vorfall als meldepflichtige Datenschutzverletzung bewertete, sowie auf die damals bekannten Risiken. Die veröffentlichte Datenmenge macht zudem die Frage nach dem Schutz der betroffenen Personen und der weiteren Verbreitung der Dateien besonders relevant.
Datenschutzverletzungen mĂŒssen in Deutschland grundsĂ€tzlich innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zustĂ€ndige Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Ob diese Frist eingehalten wurde, hĂ€ngt unter anderem davon ab, wann der Verantwortliche den Vorfall als meldepflichtige Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erkannt hat.
Im vorliegenden Fall liegt der zentrale Konflikt zwischen dem von der AfD genannten Kenntniszeitpunkt im September und dem Eingang der Meldung bei der Berliner Datenschutzbeauftragten am 20. Oktober um 18:59 Uhr. FĂŒr die Bewertung kommt es neben dem Zeitpunkt der Kenntnis auch auf Umfang und Art der betroffenen Daten sowie auf die zunĂ€chst mögliche EinschĂ€tzung des Risikos fĂŒr die Betroffenen an.
Folgen fĂŒr Partei und Betroffene
Die Veröffentlichung von rund 421.000 E-Mails und weiteren Dateien erhöht den möglichen Schaden, weil neben der politischen Kommunikation auch personenbezogene Angaben betroffen sein können. Die zustĂ€ndige Aufsicht kann eine verspĂ€tete Meldung prĂŒfen und gegebenenfalls weitere Informationen oder SchutzmaĂnahmen verlangen.
FĂŒr betroffene Personen sind insbesondere eine Information ĂŒber das konkrete Risiko, Hinweise zum Schutz von Konten und die Begrenzung einer weiteren Verbreitung relevant. Parallel steht die Frage im Raum, welche PostfĂ€cher und Dateien tatsĂ€chlich betroffen waren und ob der veröffentlichte Datensatz vollstĂ€ndig oder verĂ€ndert ist.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Euronews: âAfD: Mehr als 421.000 E-Mails nach Hackerangriff veröffentlichtâ (20.10.2026)
Der Beitrag bestÀtigt die Veröffentlichung eines umfangreichen Datensatzes und ordnet ein, dass offenbar Teile einiger weniger PostfÀcher kopiert wurden. Der Schwerpunkt liegt auf Umfang und technischer Dimension des Leaks, nicht auf dem Zeitpunkt der Meldung an die Datenschutzaufsicht.
tagesschau.de: âAfD bestĂ€tigt Hackerangriff auf E-Mail-Kontenâ (20.10.2026)
Der Bericht bestÀtigt den im September bekannt gewordenen Angriff und die spÀtere Veröffentlichung von Daten. Anders als der aktuelle Vorgang zur Behördenmeldung steht dort zunÀchst die BestÀtigung des Angriffs und die Einordnung der betroffenen Konten im Mittelpunkt.
Ăbereinstimmend wird der Umfang der veröffentlichten Daten als erheblich beschrieben. Offen bleiben vor allem der genaue Umfang der betroffenen personenbezogenen Daten, der Zeitpunkt der internen Bewertung und die rechtliche Bewertung der Meldefrist.

