AfD-Verbotsverfahren: Klöckner warnt vor voreiligem Antrag
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 06:35 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSKlöckner nennt hohe Hürden für ein Parteiverbot
- Julia Klöckner warnt davor, ein AfD-Verbotsverfahren „aus dem Bauch heraus“ zu starten.
- Die Bundestagspräsidentin verweist auf klare rechtliche Vorgaben und eine hohe Hürde.
- Ein nicht tragfähiges Verfahren könne die AfD zur Märtyrerin machen.
- Klöckner hält AfD-Politiker grundsätzlich für wählbar an die Spitze von Bundestagsausschüssen.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) warnt vor einem unbedachten Verfahren zum Verbot der AfD. Gegenüber dem „Stern“ sagte sie, man müsse das Ende bedenken und die Faktenlage sorgfältig prüfen.
Klöckner warnt vor politischem Eigentor
Für ein Parteiverbot gebe es klare rechtliche Vorgaben und hohe Hürden, erklärte Klöckner. Ein solches Verfahren dürfe nicht „aus dem Bauch heraus“ gestartet werden.
„Man kann es auch total vergeigen, indem man eine Partei mit einem Verbotsverfahren, wenn es nicht trägt, zum Märtyrer macht“, sagte die Bundestagspräsidentin. Es gelte, klug abzuwägen; das sei die Aufgabe.
Keine Empfehlung für oder gegen Antrag
Klöckner betonte, sie weise lediglich auf die möglichen Folgen hin und gebe keine Empfehlung ab. Verlässlichkeit in der Amtsführung sei entscheidend.
Ihre Äußerungen beziehen sich auf die politische und rechtliche Tragweite eines möglichen Verbotsverfahrens. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die erforderlichen Tatsachen und rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Schritt ausreichen.
AfD-Politiker als Ausschussvorsitzende möglich
Grundsätzlich hält Klöckner es auch für möglich, dass Politiker der AfD Bundestagsausschüsse leiten. Der Partei stehe es zu, einen Kandidaten für eine Wahl zu benennen.
Wie eine geheime Wahl ausgehe, entschieden jedoch diejenigen, die ihre Stimme abgeben. Das gelte ebenso für die Wahl des Präsidiums im Deutschen Bundestag.
Ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD wäre an hohe verfassungsrechtliche Anforderungen gebunden. Entscheidend wäre nicht allein die politische Bewertung einer Partei, sondern die Frage, ob die Voraussetzungen des Grundgesetzes und der dazu entwickelten Rechtsprechung erfüllt sind.
Über einen Antrag auf ein Parteiverbot entscheidet nicht der Bundestagspräsident, sondern das Bundesverfassungsgericht. Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Das Verfahren verlangt eine belastbare tatsächliche Grundlage und eine sorgfältige rechtliche Prüfung.
Politische Folgen einer Klage
Klöckners Hinweis auf mögliche Folgen zielt auf ein zentrales politisches Risiko: Scheitert ein Verbotsantrag, könnte die betroffene Partei das Ergebnis als Bestätigung ihrer politischen Erzählung nutzen. Ein Verfahren würde außerdem erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit binden und die Auseinandersetzung mit der AfD stark auf die Verbotsfrage konzentrieren.
Die Debatte über Ausschussvorsitze folgt einem anderen Prinzip. Bundestagsausschüsse sind parlamentarische Arbeitsgremien; ihre Vorsitzenden werden nach den Regeln des Bundestages bestimmt. Eine Kandidatur begründet daher nicht automatisch einen Anspruch auf das Amt, ebenso wenig entscheidet allein die Benennung über den Ausgang einer geheimen Wahl.
Bedeutung für den Bundestag
Damit stehen zwei Fragen nebeneinander: der verfassungsrechtlich besonders hohe Maßstab für ein Parteiverbot und die parlamentarische Praxis, nach der auch AfD-Kandidaten an Wahlen zu Funktionen im Bundestag teilnehmen können. Klöckners Äußerungen ordnen beide Themen als Fragen institutioneller Verfahren und nicht als spontane politische Reaktion ein.
